Kirchhofstraße 72
Der Friedhof Kirchhofstraße gehört mit ca. 1,3 ha qm zu den kleineren Friedhöfen. Er liegt oberhalb der Bahnlinie und gehört zum Ortsteil Wuppertal-Sonnborn. Als Erweiterung des unterhalb der Bahnlinie liegenden Friedhofs Kirchhofstr. 42 hat er die Zusatzbezeichnung „neuer Friedhof“ erhalten. Die Zahl der Bestattungen liegt meistens zwischen 10 und 20 pro Jahr.
Auf dem Friedhof werden folgende Grabarten angeboten:
- Sarg-Wahlgrab (auch Urnenbeisetzung möglich)
- Sarg-Reihengrab
- Urnen-Wahlgrab
- Urnen-Wahl-Gemeinschaftsgrab
- Urnen-Reihen-Gemeinschaftsgrab im Rasenfeld
Bitte informieren Sie sich genauer über die jeweilige Grabart und ihre Möglichkeiten im Menü Bestattungen > Grabarten. Wählen Sie die Grabart mit Bedacht und Sorgfalt aus. Informieren Sie sich möglichst auf dem Friedhof selbst. Die Grabart kann später für den Trauerprozess bedeutend sein. Denken Sie bei dem Kriterium der Kosten daran, dass manchmal eine zunächst teuer erscheinende Grabart auf Dauer gesehen preisgünstiger ist oder aber den Bedürfnissen besser gerecht wird. Unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn es um eine Beratung oder weitergehende Information geht. Dies gilt auch kurzfristig im Trauerfall.
Adresse des Friedhofs
Kirchhofstraße 72, 42327 Wuppertal
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Auf diesem Friedhof bieten wir Ihnen gärtnerische Leistungen durch unser eigenes an. Ansprechpartner hierfür finden Sie im Büro des Friedhofs Kirchhofstraße 42 (Friedhof unterhalb der Bahnlinie).
Hier ein Überblick über das gärtnerische Leistungsangebot für Ihre Grabstätte:
- Grabgestaltung nach einer Bestattung (Erstaufmachung)
- Wiederherrichtung der Grabstätte nach einer Folgebelegung
- Individuelle Neugestaltung einer Grabstätte
- Grabpflege
- Gießpflege
- Jahreszeitliche Bepflanzung und Winterabdeckung
- Bepflanzung zu Gedenktagen
- Grabschmuck zum Ewigkeitssonntag und Allerheiligen
- Reinigung von Grabsteinen und Einfassungen
- Dauergrabpflege mit einer Kombination vielfältiger Leistungen im Rahmen eines Vertrages
- Verkauf von Erde, Vasen, Trittplatten
An einigen Grabstätten sind die Nutzungsrechte abgelaufen oder die Grabstätte befindet sich in einem ungepflegte Zustand. Diese Grabstätten können nach einer entsprechenden Frist eingezogen und abgeräumt werden. Welche Grabstätten davon auf diesem Friedhof betroffen sind, erfahren Sie hier.