Zu den Dolinen

Der Pfarrfriedhof "Zu den Dolinen" Im Bezirk Wuppertal-Nächstebreck wurde 1911 angelegt. Die Gesamtfläche beträgt rund  18.000 m².
Insgesamt sind ca. 2.900 Grabstellen auf dem landschaftlich schön gelegenen Friedhof vorhanden.

Kapelle

Die Kapelle wurde 1954 errichtet und 1967 erweitert. 1978 wurde das vom Künstler K. M. Winter in Limburg geschaffene Kreuz aufgestellt und geweiht. Alljährlich am Vorabend von Allerseelen trifft sich die ganze Gemeinde zu einer Gedenkfeier für alle Verstorbenen am Friedhofskreuz. Anschließend findet die Segnung der Gräber statt.

Ansprechpartner

Freidhofsbüro/Leitung:
Firma Drögemeier, Herr Peter Nolde
Telefon: (0202) 7 99 11 09
Fax: (0202) 7 99 11 10
E-Mail: kohlenstrasse@garten-droegemeier.de

Auskünfte, z. B. zu Grabarten oder zum Nutzungsrecht Ihrer Grabstätte, erhalten Sie von:
Frau Bettina Wallbrecher
Heckinghauser Str. 88
42289 Wuppertal
Telefon: (0202 ) 25 55 2 -19
Fax: (0202) 25 55 2 -29
E-Mail: bettina.wallbrecher@friedhof-wtal.de

Bürozeiten:
Di-Do: 8.30-12.30 Uhr und 13.30-15.30 Uhr

Anfahrt & Karte

Adresse des Friedhofs
Zu den Dolinen 71a, 42279 Wuppertal

Gärtnerische Leistungen

Auf diesem Friedhof bieten wir Ihnen gärtnerische Leistungen in vielfältiger Form durch die Firma Werner Drögemeier als Pächter des Friedhofs an. Ansprechpartner hierfür finden Sie im Büro des Friedhofs Kohlenstraße.

Hier ein Überblick über das gärtnerische Leistungsangebot für Ihre Grabstätte:

  • Grabgestaltung nach einer Bestattung (Erstaufmachung)
  • Wiederherrichtung der Grabstätte nach einer Folgebelegung
  • Individuelle Neugestaltung einer Grabstätte
  • Grabpflege
  • Gießpflege
  • Jahreszeitliche Bepflanzung und Winterabdeckung
  • Bepflanzung zu Gedenktagen
  • Grabschmuck zum Ewigkeitssonntag und Allerheiligen
  • Reinigung von Grabsteinen und Einfassungen
  • Bepflanzen von Grabschalen
  • Dauergrabpflege mit einer Kombination vielfältiger Leistungen im Rahmen eines Vertrages
  • Verkauf von Erde
Einzüge Grabstätten

An einigen Grabstätten sind die Nutzungsrechte abgelaufen oder die Grabstätte befindet sich in einem ungepflegte Zustand. Diese Grabstätten können nach einer entsprechenden Frist eingezogen und abgeräumt werden. Welche Grabstätten davon auf diesem Friedhof betroffen sind, erfahren Sie hier.