Fremdleistungen

Viele der Kosten für sog. Fremdleistungen sind zwangsläufig nicht vermeidbar, so z. B. die Gebühren für die amtsärztliche Leichenschau vor einer Kremation. Manche dieser Kosten hängen überwiegend davon ab, welchen Wert man dem einmaligen Vorgang der Bestattung und seinem äußeren Rahmen geben möchte.

Solche Fremdleistungen sind:

  • Sterbeurkunde
  • Totenscheingebühr
  • Amtsarzt/Leichenschau (bei Kremation)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei
  • Gesundheitsamt / Ordnungsamt
  • Trauerbriefe, Trauerbilder, Dankkarten und ihre Versendung
  • Traueranzeige, Dankanzeige
  • Dekoration des Aufbahrungsraumes
  • Streublumen, Handsträuße
  • Kranz- und Blumendekoration
  • Musikalische Begleitung der Trauerfeier (z. B. bei Sonderwünschen und soweit nicht in den Friedhofsgebühren enthalten)
  • Trauerredner
  • Gaststätte, Cafe
  • Kosten für Steinmetzen
  • Offene Aufbahrung