Sarg-Grabstätten

Sarg-Wahlgrab

In aller Kürze:

  • Das Nutzungsrecht liegt in der Regel bei mindestens 25 Jahren (je nach Friedhof ist ein längeres Nutzungsrecht vorgesehen).
  • Das Nutzungsrecht kann verlängert werden, ebenfalls ist eine Wiederbelegung möglich.
  • Die Lage des Grabes ist frei wählbar.
  • Die Größe der Grabstätte, d. h. die Anzahl der Grabstellen, ist frei wählbar.
  • Grundsätzlich können je Grabstelle ein Sarg und eine Urne oder zwei Urnen beigesetzt werden.
  • Die Kosten können je nach Friedhof und Nutzungsdauer unterschiedlich sein. Entnehmen Sie die aktuellen Kosten deshalb bitte der Gebührensatzung, die wir Ihnen unten als Download zur Verfügung stellen.

Das Sarg-Wahlgrab ist eine sehr individuelle Grabform, denn Sie haben die größten Auswahl-, Gestaltungs- und Belegungsmöglichkeiten. Häufig wird es als Familiengrabstätte gewählt, da eine Verlängerung der Nutzungszeit unbegrenzt möglich ist.

Sarg-Wahlgrab für Kinder

In aller Kürze:

  • Gilt für verstorbene Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.
  • Das Nutzungsrecht liegt in der Regel bei mindestens 15 Jahren.
  • Das Nutzungsrecht kann verlängert werden.
  • Die Größe der Grabstätte, d. h. die Anzahl der Grabstellen, ist frei wählbar.
  • Grundsätzlich können je Grabstelle ein Sarg und eine Urne oder zwei Urnen beigesetzt werden.
  • Die Kosten können je nach Friedhof und Nutzungsdauer unterschiedlich sein. Entnehmen Sie die aktuellen Kosten deshalb bitte der Gebührensatzung, die wir Ihnen unten als Download zur Verfügung stellen.

Das Sarg-Wahlgrab ist eine sehr individuelle Grabform, denn Sie haben die größten Auswahl- und Belegungsmöglichkeiten. Auch in der Gestaltung der Grabstätte können Ihre persönlichen Wünsche grundsätzlich besser berücksichtigt werden.

Sarg-Wahlgrab mit Rasenanteil

In aller Kürze:

  • Das Nutzungsrecht liegt in der Regel bei mindestens 25 Jahren (je nach Friedhof ist ein längeres Nutzungsrecht vorgesehen).
  • Das Nutzungsrecht kann verlängert werden, ebenfalls ist eine Wiederbelegung möglich.
  • Die Lage des Grabes ist frei wählbar.
  • Die Größe der Grabstätte, d. h. die Anzahl der Grabstellen, ist frei wählbar.
  • Grundsätzlich können je Grabstelle ein Sarg und eine Urne oder zwei Urnen beigesetzt werden.
  • Die Kosten können je nach Friedhof und Nutzungsdauer unterschiedlich sein. Entnehmen Sie die aktuellen Kosten deshalb bitte der Gebührensatzung, die wir Ihnen unten als Download zur Verfügung stellen.

Das Sarg-Wahlgrab mit Rasenanteil ist eine Grabform, bei der zwei Drittel der Grabfläche mit Rasen bedeckt sind und ein Drittel von Ihnen individuell gestaltet werden kann.

Sarg-Rasengemeinschaftswahlgrab

In aller Kürze:

  • Die Grabstätte für Paare (Ehepaare, Lebenspartner/innen, o. ä.) oder Geschwister
  • Das Nutzungsrecht liegt zunächst bei 25 Jahren, kann auf Wunsch jedoch verlängert werden.
  • Bei zwei Erdbestattungen muss eine Doppelgrabstätte erworben werden, wenn nur eine Grabstelle gewählt wird, dann ist eine Doppelbelegung mit einem Sarg und einer Urne (in dieser Reihenfolge) möglich.
  • Eine einfache Gestaltung erfolgt durch den Friedhofsverband.
  • Der Grabstein kann gemäß einiger Rahmenvorgaben individuell gewählt werden. Er muss jedoch rasenbündig verlegt werden und ist nicht in der Gebühr enthalten.
  • Die Grabstätte wird vom Friedhofsverband für die Dauer der Nutzungszeit gepflegt.
  • Die Kosten können je nach Friedhof und Nutzungsdauer unterschiedlich sein. Entnehmen Sie die aktuellen Kosten deshalb bitte der Gebührensatzung, die wir Ihnen unten als Download zur Verfügung stellen.

Das Sarg-Rasengemeinschaftswahlgrab ist ein preiswertes Grab für zwei Personen, beispielsweise Paare oder Geschwister, bei dem Sie sich nicht um die Pflege kümmern müssen. Die Nutzungszeit kann auf Wunsch verlängert werden.

Sarg-Wahl-Gemeinschaftsgrab

In aller Kürze:

  • Grab in einer ansprechenden Gemeinschaftsgrabanlage, die vom Friedhofsverband in besonderer Weise gestaltet wurde.
  • Das Nutzungsrecht liegt in der Regel bei 25 Jahren und kann auf Wunsch auch verlängert werden. Ebenfalls möglich ist eine Wiederbelegung.
  • Innerhalb der Gemeinschaftsgrabanlage ist die Lage und Größe (bzw. die Anzahl der Grabstellen) der Grabstätte frei wählbar.
  • Die Grabstelle kann gleichzeitig mit einem Sarg und einer Urne oder mit zwei Urnen belegt werden.
  • Der Friedhofsverband kümmert sich für die gesamte Nutzungszeit um die Pflege der einzelnen Grabstätten sowie der gesamten Anlage und ihrer Wege.
  • Die individuelle Grabkennzeichnung wird vom Friedhofsverband übernommen.
  • Es steht eine Ablagefläche für eigenen Blumenschmuck zur Verfügung.
  • Die Kosten können je nach Friedhof und Nutzungsdauer unterschiedlich sein. Entnehmen Sie die aktuellen Kosten deshalb bitte der Gebührensatzung, die wir Ihnen unten als Download zur Verfügung stellen.

Das Sarg-Wahl-Gemeinschaftsgrab befindet sich in einer thematisch besonders gestalten Anlage. Die eigenen Gestaltungswünsche können hier nicht eingebracht werden, dafür profitieren Sie von einer ansprechenden Gestaltung seitens des Friedhofverbandes. Dieser übernimmt zudem die Grabpflege.

Sarg-Reihen-Gemeinschaftsgrab im Rasenfeld

In aller Kürze:

  • Das Nutzungsrecht besteht für die Dauer der Ruhezeit.
  • Eine einfache Gestaltung durch Rasen erfolgt durch den Friedhofsverband.
  • Es gibt eine zentrale Ablagemöglichkeit für Blumenschmuck. Die Grabstelle selbst darf nicht individuell geschmückt werden.
  • Der Friedhofsverband nimmt eine Einzelkennzeichnung des Grabes vor, die in der Gebühr enthalten ist.
  • Die Anlage wird für die gesamte Ruhezeit vom Friedhofsverband gepflegt. Es ist keine eigene gärtnerische Bepflanzung oder Gestaltung möglich.
  • Die Kosten können je nach Friedhof und Nutzungsdauer unterschiedlich sein. Entnehmen Sie die aktuellen Kosten deshalb bitte der Gebührensatzung, die wir Ihnen unten als Download zur Verfügung stellen.

Das Sarg-Reihen-Gemeinschaftsgrab ist ein pflegefreies und preiswertes Grab mit einfacher Rasengestaltung, in dem eine Person im Sarg bestattet werden kann. Die Gestaltung und Pflege erfolgt durch den Friedhofsverband, sodass Sie keine individuelle Bepflanzung und Herrichtung vornehmen müssen.

Sarg-Reihengrab

In aller Kürze:

  • Das Nutzungsrecht entspricht der Ruhezeit und kann nicht verlängert werden.
  • Grundsätzlich kann je Grabstelle ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden.
  • Die Kosten können je nach Friedhof und Nutzungsdauer unterschiedlich sein. Entnehmen Sie die aktuellen Kosten deshalb bitte der Gebührensatzung, die wir Ihnen unten als Download zur Verfügung stellen.

Das Sarg-Reihengrab bietet Ihnen die Möglichkeit einer individuellen Gestaltung und Bepflanzung. Sie erwerben das Grab für eine im Vorfeld festgelegte Nutzungszeit, die nachträglich nicht mehr verlängert werden kann. Bei dieser Grabform wird Ihnen eine Grabstelle vorgegeben.

Wie teuer eine Grabstätte tatsächlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entnehmen Sie die aktuellen Kosten bitte der Gebührensatzung des jeweiligen Friedhofs.

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