Traurige Pflichten

Überstürzen Sie nichts. Sie brauchen Zeit zum Nachdenken und Organisieren, denn ein gut gestalteter Abschied hilft auch in der späteren Trauerphase und auf dem weiteren Lebensweg. Auch wenn es schwer fällt und schmerzt: Viele formelle Aufgaben müssen nun erledigt werden, und bestimmte Entscheidungen sind jetzt zu treffen. Nehmen Sie dabei - soweit dies möglich ist - die Hilfe und Unterstützung von Verwandten und Freunden an.

Nachstehend ein Überblick über die im Todesfall anstehenden Pflichten und Aufgaben:

  • Tritt der Tod zu Hause ein, benachrichtigen Sie zuerst den nächst erreichbaren Arzt, möglichst den zuständigen Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Nach dessen Besuch stellt er eine Todesbescheinigung aus. Im Krankenhaus sowie im Alten- oder Pflegeheim klärt die dortige Verwaltung die unmittelbar notwendigen Dinge, die Todesbescheinigung stellt der zuletzt behandelnde Arzt aus.
  • Halten Sie hierzu den Personalausweis des Verstorben bereit.
  • Informieren Sie Ihre nächsten Angehörigen und geben Ihnen die Chance, sich am Sterbebett von dem Toten zu verabschieden.
  • Halten Sie einige Unterlagen bereit:
  • Klären Sie, ob evtl. ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen worden ist. Falls ja, würde dieser Bestatter weitere Aufgaben übernehmen. Informieren Sie dieses Unternehmen dann umgehend.
  • Falls ein Bestattungsvorsorgevertrag nicht besteht, nehmen Sie mit dem Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens telefonisch oder persönlich Verbindung auf. Facherfahrene Unternehmen beraten Sie in einem vertraulichen Gespräch und erledigen alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten, auf Ihren Wunsch auch die Formalitäten und Behördengänge. Wichtig dabei ist die Sterbeurkunde, die mit dem Totenschein am folgenden Werktag beantragt werden muss.
  • Auswahl der Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung?)
  • Auswahl des Friedhofs und des Grabes
  • Trauerfeier vorbereiten, sich auf das Gespräch mit Pfarrer/Pfarrerin oder Trauerredner/in vorbereiten
  • Wenn alle Termine stehen, können die Trauerbriefe geschrieben oder gedruckt werden. Meist bietet Ihnen der Bestatter diese Arbeiten an. Sie können dies jedoch auch selbst machen.
  • Die Aufbahrung zu Hause ist für ein bis 2 Tage möglich, wenn der Verstorbene nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat. Es bleibt also Zeit zum Abschiednehmen zu Hause. Spätestens 24-36 Stunden nach Eintritt des Todes muss der Leichnam in eine kühle Leichenhalle eines Friedhofs oder Bestatters überführt werden.
  • Blumen, Kränze bestellen
  • Trauerkaffee, Trauermahl in einem Cafè oder Restaurant, Termin rechtzeitig reservieren
  • Weitere formelle Pflichten, die der Bestatter Ihnen zumeist abnehmen kann, sind: Benachrichtigung der Lebensversicherung und Unfallversicherung, Beantragung der Witwen- oder Witwerrente, Kündigung von Verträgen, Konten, Mitgliedschaften.

Diese Liste, nur etwas kürzer gefasst, können Sie sich gerne als Gedankenstütze ausdrucken lassen. Bitte klicken Sie hier!

Es kommt vor, dass im Falle des Todes eines/r Angehörigen möglicherweise unklar ist, wer sich um die Bestattung kümmern muss. Wir weisen daher auf die gesetzlichen Bestimmungen hin:

Das Bestattungsgesetz NRW vom 17. Juni 2003 legt folgende Rangfolge für die bestattungspflichtigen Personen fest:

  • der Ehegatte oder Lebenspartner
  • die volljährigen Kinder
  • die Eltern
  • die volljährigen Geschwister
  • die Großeltern
  • die volljährigen Enkelkinder

Wenn die Angehörigen oder Dritte nicht oder nicht rechtzeitig für die Besatttung sorgen, wird die örtliche Ordnungsbehörde die Bestattung veranlassen.