Wahl der Bestattungsart

Nach dem Willen des verstorbenen Menschen richten sich zunächst Bestattungsart und -ort. Hat er Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so hat er in der Regel darauf vertraut, dass die Angehörigen seinen Willen auch erfüllen werden.

Gab es keine Wünsche des Verstorbenen oder waren diese nicht klar genug, so trifft der nächste Angehörige die Entscheidung. Mit der Bestattungsart wird oft auch über die Grabart und den Friedhof entschieden. Bitte gehen Sie diese Überlegungen in Ruhe an. Die Wahl der Grabart kann später sehr entscheidend für das Ausleben der Trauer sein. Informieren Sie sich über unser Angebot unter dem Menü GRABARTEN. Sie werden dort ein sehr differenziertes Angebot und viele hilfreiche Hinweise finden. Wenn Sie schon einen Friedhof ausgewählt haben, nehmen Sie die Friedhofsverwaltung vor Ort für eine ausführliche Beratung in Anspruch. Über die Angebote auf all unseren Friedhöfen beraten wir Sie gerne umfassend in unserem Verwaltungsamt Heckinghauser Str. 88. Lassen Sie sich Zeit für die Auswahl der Grabart und der Grabstätte. Der Verwalter des Friedhofs wird Ihnen beratend zur Seite stehen und Ihnen in Ruhe freie Grabplätze zeigen. Suchen Sie einen Grabplatz aus, zu dem Sie später auch gerne gehen werden.

Erdbestattung oder Feuerbestattung?

Die Erdbestattung war und ist noch die übliche Bestattungsform in Mitteleuropa seit den Anfängen des Christentums. Festzustellen ist jedoch in den letzten Jahren ein zunehmender Trend zur Feuerbestattung . Der Anteil der Feuerbestattungen liegt in Deutschland zurzeit bei etwa 40 %. Gründe für eine Zunahme der Feuerbestattungen können finanzieller Art sein. So ist trotz der Kosten für Überführung und Kremation die Urnenbeisetzung, gerade wegen der weniger aufwändigen Beisetzung, oft günstiger als eine vergleichbare Erdbestattung. Andererseits halten viele Menschen an der Erdbestattung traditionell fest oder lehnen die Feuerbestattung aus religiösen oder historischen Gründen ab. Hat man sich noch nicht für eine der beiden Bestattungsformen entschieden und möchte man dies an der Kostenfrage entscheiden, so empfiehlt es sich, die genauen Gesamtkosten zu ermitteln, d. h. nicht nur die Friedhofsgebühren, sondern auch die Kosten für die Dienstleistungen des Bestatters einzubeziehen und für beide Bestattungsformen gegenüberzustellen.

Ein weiterer Grund für die Zunahme der Feuerbestattungen kann die inzwischen größere Vielfalt der Bestattungsformen bei Urnen sein, wie z. B. die Verstreuung von Asche (auf Streufeldern), die sogenannten Friedwaldbestattungen und die anonyme Bestattung, die allerdings auch als Erdbestattung vorkommt.

Das Angebot des Friedhofsverbandes - grundsätzliche Bemerkungen

  • Beide Bestattungsformen, also die Bestattung von Särgen und die Beisetzung von Urnen, sind auf allen Friedhöfen des Friedhofsverbandes möglich.
  • In Sargwahlgräbern können auch Urnen beigesetzt werden.
  • Eine anonyme Beisetzung ist auf unseren Friedhöfen nicht möglich. Eine anonyme Beisetzung bedeutet, dass das Grabfeld eine Rasenfläche wäre und weder die genaue Grabstelle bekannt gegeben noch eine Nennung des Verstorbenen auf einer Grabplatte, auch nicht auf einer gemeinschaftlichen, erfolgen würde. Dies widerspricht dem christlichen Grundgedanken, dass jeder Mensch vor Gott einen Namen hat. Auch halten wir eine solche anonyme Beisetzung für den Trauerprozess nicht förderlich.
  • Alternativ zu anonymen Bestattungen bietet der Friedhofsverband Rasengräber für Särge und Urnen an, bei denen jede Grabstätte kenntlich gemacht ist und der Verstorbene auch auf einem Schild namentlich genannt wird. Die Trauer hat damit auch einen wirklichen Ort.
  • Das Verstreuen von Asche ist nicht möglich, da es einer anonymen Beisetzung gleichkommt.
  • Der Friedhofsverband hat ein sehr differenziertes Angebot an Erdbestattungs- und Urnengräbern. Neben den traditionellen Grabstätten, für deren Bepflanzung und Pflege man selbst sorgen kann, gibt es Rasengräber und die ansprechend gestalteten Gemeinschaftsgräber, bei denen der Friedhofsverband Gestaltung und Pflege für die Dauer der Nutzungszeit durchführt.
  • Oftmals wird damit argumentiert, dass man mit der Pflege seines Grabes die Angehörigen nicht belasten will. Es empfiehlt sich, die wirklichen Anschauungen hierzu durch ein offenes Gespräch in der Familie zu klären. So kann sich herausstellen, dass die Hinterlassenschaft eines zu bepflanzenden und zu pflegendes Grabes keinesfalls als lästige Bürde, sondern als sinnvoller Teil der Trauer angesehen wird.