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Amtliche Bekanntmachung des Christlichen Friedhofsverbands Wuppertal – Einzug Grabstätten

Der Christliche Friedhofsverband Wuppertal veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Wuppertal - Stadtbote - am 29.03.2023 eine Amtliche Bekanntmachung für die Friedhöfe des Friedhofsverbands, der man entnehmen kann:

  • Abgelaufene und ungepflegte Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen Norrenberg, Heckinghauser Str., Bartholomäusstraße, Hugostraße, Friedhofstraße, Schellenbeck, Zu den Erbhöfen ev., Unterbarmen, Kohlenstraße, Bracken, Hauptstr. ev., Solinger Straße, Kirchhofstraße 42, Kirchhofstr. 72, Ehrenhainstraße, Lüttringhauser Straße, Hainstr., Krummacher Str., ref. Hochstr., luth. Hochstr. sowie Uellendahl, Schützenstr., Hochstr. kath., Liebigstr., Garterlaie., und Zu den Dolinen die nach dem 31. Oktober 2023, bzw. 30. Juni 2023 bei ungepflegten Gräbern, eingezogen und abgeräumt werden, weil die Nutzungsberechtigten / Angehörigen nicht zu ermitteln sind oder diese nicht auf Anschreiben reagiert haben.
  • Reihengrabstätten auf den Friedhöfen Norrenberg, Hugostr., Schellenbeck, Unterbarmen, Braken, Solinger Str., Kirchhofstr. 42 und 72, Ehrenhainstr., Zu den Dolinen und Uellendahl, deren gesetzlich vorgeschriebene Ruhefristen bis zum 31. Dezember 2023 ablaufen und die danach abgeräumt werden.

Ab dem 29. März 2023 hängt diese Bekanntmachung noch im Schaukasten des Friedhofs Unterbarmen, Am Unterbarmer Friedhof 16, 42285 Wuppertal komplett aus sowie einzeln auf den jeweiligen Friedhöfen.

Die einzelnen Dateien finden Sie hier zum Download sowie unter dem jeweiligten Friedhof auf dieser Website.

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