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Amtliche Bekanntmachung des Christlichen Friedhofsverbandes Wuppertal - Einzüge Grabstätten

In den Schaukästen der jeweiligen Friedhöfe hängt ab dem 23.10.2024 öffentlich eine Amtliche Bekanntmachung aus.
Dieser kann man entnehmen:

  • Abgelaufene und ungepflegte Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen Norrenberg, Heckinghauser Str., Bartholomäusstraße, Hugostraße, Friedhofstraße, Schellenbeck, Zu den Erbhöfen ev., Unterbarmen, Kohlenstraße, Bracken, Hauptstraße ev., Solinger Straße, Kirchhofstraße I (42), Ehrenhainstraße, Lüttringhauser Straße, Krummacher Straße, ref. Hochstraße, luth. Hochstraße, sowie Uellendahl, kath. Hochstraße, Schützenstraße, Am Zuckerloch, Liebigstraße, An den Friedhöfen, kath. Hauptstraße und Garterlaie, die nach dem 30. April 2025, bzw. 31. Januar 2025 bei ungepflegten Gräbern, eingezogen und abgeräumt werden, weil die Nutzungsberechtigten / Angehörigen nicht zu ermitteln sind oder diese nicht auf Anschreiben reagiert haben.
  • Reihengrabstätten auf den Friedhöfen Schellenbeck und Solinger Straße, deren gesetzlich vorgeschriebene Ruhefristen bis zum 31.12.2024 ablaufen und die danach abgeräumt werden oder Reihengrabstätten, die nicht gepflegt werden.

Wuppertal, den 23.10.2024

Christlicher Friedhofsverband Wuppertal
Heckinghauser Straße 88
42289 Wuppertal

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