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Amtliche Bekanntmachung des Christlichen Friedhofsverbandes Wuppertal - Einzüge Grabstätten

In den Schaukästen der jeweiligen Friedhöfe hängt ab dem 26.03.2025 öffentlich eine Amtliche Bekanntmachung aus, der man entnehmen kann:

  1. Abgelaufene und ungepflegte Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen Norrenberg, Heckinghauser Straße., Bartholomäusstraße, Hugostraße, Friedhofstraße, Schellenbeck, Unterbarmen, Kohlenstraße, Hauptstraße Ev., Solinger Straße, Kirchhofstraße I (42+72), Ehrenhainstraße, Lüttringhauser Straße, Hainstraße, Krummacher Straße, ref. Hochstraße, luth. Hochstraße, sowie Uellendahl, kath. Hochstraße, Hauptstraße. Kath., Schützenstraße, Liebigstraße und Garterlaie., die nach dem 31. Oktober 2025, bzw. 30. Juni 2025 bei ungepflegten Gräbern, eingezogen und abgeräumt werden, weil die Nutzungsberechtigten / Angehörigen nicht zu ermitteln sind oder diese nicht auf Anschreiben reagiert haben.
  2. Reihengrabstätten auf den Friedhöfen Hugostraße, Schellenbeck, Unterbarmen, Braken, Solinger Straße, Kirchhofstraße 42 und 72, Ehrenhainstraße, sowie Gräfrather Straße und Uellendahl, deren gesetzlich vorgeschriebene Ruhefristen bis zum 31. Dezember 2025 ablaufen und die danach abgeräumt werden.

Wuppertal, den 26. März 2025

Christlicher Friedhofsverband Wuppertal
Heckinghauser Straße 88
42289 Wuppertal

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