Ablauf an der Grabstätte

  • Was für die musikalische Begleitung in der Kapelle gilt, ist auch in eingeschränktem Maße am Grab selbst möglich. Auch dort könnte z. B. ein Musikstück, vielleicht auch nur instrumental, eine Phase der Besinnung und des Gedenkens einleiten. Dies sollte bei der Anmeldung der Trauerfeier auch mit der Friedhofsverwaltung abgesprochen werden.
  • An der Grabstätte sind außer Streublumen und einem Erdwurfkasten auch Arrangements mit Blumen möglich. Mit dem vielleicht manchmal erschreckenden Ritual, eine Schaufel Erde auf den Sarg zu werfen, wird am offenen Grab die Endgültigkeit des Abschieds besiegelt. Diese Handlung erleichtert damit, auch wenn sie schwerfällt, das Unbegreifliche zu begreifen.
  • Für Gehbehinderte oder ältere Trauernde können Sitzgelegenheiten an der Grabstätte vorgehalten werden. Ein rechtzeitiger Hinweis an die Friedhofsverwaltung genügt.
  • Natürlich kann in Einzelfällen, z. B. aufgrund einer Behinderung oder aufgrund der Weite des Weges zur Grabstätte, auch ein Pkw bis zur Fahrt in die Nähe der Grabstätte benutzt werden. In solchen Fällen wird jedoch ein rechtzeitiger Hinweis an die Friedhofsverwaltung, möglichst schon bei Anmeldung der Bestattung, erwünscht.
  • Bei einer Erdbestattung: Nach der Trauerfeier und Ankunft der Trauergäste an der Grabstätte wird der Sarg im Beisein der Trauernden herabgelassen. Auf besonderen Wunsch können sich die Trauernden auch am oberirdisch neben der Grabstätte stehenden Sarg verabschieden, der in diesem Fall erst nach dem Weggang der Trauergäste in die Erde abgelassen wird.
  • Der Sargschmuck (das Bukett) kann auch abgenommen werden und später als Grabschmuck dienen. Wenn dies gewünscht ist, sollte allerdings schon bei der Bestellung darauf hingewiesen werden, dass der Sargschmuck leicht abnehmbar befestigt wird.